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   FG Saarland, 28.02.1992 - 1 K 397/91   

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https://dejure.org/1992,31221
FG Saarland, 28.02.1992 - 1 K 397/91 (https://dejure.org/1992,31221)
FG Saarland, Entscheidung vom 28.02.1992 - 1 K 397/91 (https://dejure.org/1992,31221)
FG Saarland, Entscheidung vom 28. Februar 1992 - 1 K 397/91 (https://dejure.org/1992,31221)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1992, 595
  • EFG 1992, 596
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • FG Saarland, 20.05.2020 - 2 K 1251/17

    Umfang der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in doppelter Haushaltsführung

    Dies gilt auch, soweit sich die Aufwendungen auf die Anschaffung eines Fernsehgerätes beziehen (a.A. FG Saarland vom 28. Februar 1992 1 K 397/91, EFG 1992, 596 ; Söhn in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG , 3. Gewinn, E 1200).
  • FG Köln, 06.11.2014 - 13 K 1665/12

    Ortsübliche Durchschnittsmiete bei doppelter Haushaltsführung

    Es handele sich - wie vom FG des Saarlandes mit Urteil vom 28. Februar 1992 (EFG 1992, 595) entschieden - um nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung.
  • FG Berlin, 12.12.2000 - 7 K 7333/98

    Kein Werbungskostenabzug bei neben der Vermietungsabsicht positiv feststellbarer

    Hat ein Steuerpflichtiger, der die Feststellungslast für das Bestehen seiner Absicht zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung trägt (vgl. FG des Saarlandes, Urteil vom 28. Februar 1992 1 K 397/91, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1992, 595), auch die Absicht, eine Immobilie bei der nächstbesten Gelegenheit zu verkaufen, so kann er sich nicht mehr überzeugend darauf berufen, dass er noch die Absicht zur Erzielung eines Totalgewinns durch langfristige Fremdvermietung habe (vgl. erneut FG Köln, DStRE 2000, 1078).
  • FG Sachsen, 19.08.2002 - 1 K 1322/00

    Umgekehrte Familienheimfahrten als Werbungskosten; Notwendigkeit der Aufwendungen

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  • FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2002 - 1 K 1322/00

    Umgekehrte Familienheimfahrten als Werbungskosten; Doppelte Haushaltsführung;

    Bislang hat die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Besuchsfahrten von Ehefrau und Kindern als Werbungskosten unter weiteren, hier nicht streitigen Voraussetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG anerkannt, wenn der Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen an einer Familienheimfahrt gehindert ist, da seine Abwesenheit vom Beschäftigungsort aufgrund einer Weisung oder Empfehlung des Arbeitgebers nicht vertretbar oder erwünscht ist und Ehepartner und Kinder den Arbeitnehmer deshalb am Beschäftigungsort besuchen und keine zusätzlichen Anhaltspunkte vorliegen, dass es sich bei der Reise um eine Urlaubsreise handelt (vgl. mwN BFH-Urteil vom 28. Januar 1983 VI R 136/79, BStBl. II 1983, S. 313, kritisch hierzu mwN Urteil des FG Saarland vom 28. Februar 1992 1 K 397/91, EFG 1992, S. 595, Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer LSt, Stichwort "doppelte Haushaltsführung" und differenzierend v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, § 9 EStG Rz. B 377 ff.).
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